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Das Sozialgericht für das Saarland hat mit Urteil vom 13. August 2025 erneut klargestellt, dass die Befristung von Leistungen der Eingliederungshilfe rechtswidrig ist. Leistungen in besonderen Wohnformen dürfen nicht routinemäßig zeitlich begrenzt werden, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine absehbare Bedarfsänderung bestehen. Weder das Gesamtplanverfahren noch allgemeine Prüfempfehlungen rechtfertigen eine Befristung. Das Urteil stärkt die Kontinuität der Eingliederungshilfe und den Vertrauensschutz der Leistungsberechtigten.

Dauervergütung ist kein Spielball

Kategorie Dauervergütung Autor Kai Baldringer-Avagliano Datum 22 Dez 2025 Lesezeit 1 Minuten
Der Beschluss des AG Lichtenberg setzt einen notwendigen Klarpunkt: Eine festgesetzte Dauervergütung kann nicht einseitig aufgehoben werden. Ohne Antrag des Betreuers fehlt dafür jede Rechtsgrundlage. § 48 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist eindeutig – und lässt keinen Raum für „korrigierende“ Praxis oder verwaltungsinterne Zweckmäßigkeitserwägungen.
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 21.11.2025 (87 T 107/25) seine inzwischen gefestigte Rechtsprechungslinie zur Dauervergütung nach § 15 Abs. 2 VBVG erneut bestätigt. Bereits in mehreren vorherigen Beschlüssen hat die Zivilkammer 87 klargemacht, dass organisatorische oder verwaltungsinterne Argumente kein zulässiges Ermessen für die Ablehnung einer Dauervergütung darstellen.
Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 12.11.2025 erneut betont, dass Vergütungsentscheidungen im Betreuungswesen klar formuliert sein müssen .
Am 18. September 2025 hat das Landgericht Berlin (Az. 87 T 288/25) eine wegweisende Entscheidung zugunsten von Berufsbetreuern gefällt.
Mit Beschluss vom 23.07.2025 (Az. 322 T 33/25) hat das Landgericht Hamburg ein hochrelevantes Signal für Berufsbetreuer*innen gesetzt: Verspätete Auszahlungen der Dauervergütung können einen vollwertigen Verzugsanspruch gegen die Staatskasse auslösen – inklusive Verzugspauschale.
Das Gericht hebt damit in Teilen den vorausgegangenen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek auf und korrigiert die dortige Einstufung des Vergütungsanspruchs als „öffentlich-rechtlich“.
Mit Beschluss vom 15.09.2025 (Az. 87 T 384/24) setzt das Landgericht Berlin ein deutliches Signal:

Gerichte dürfen Anträge auf Dauervergütung nicht mit dem Hinweis auf mögliche künftige Gesetzesänderungen ablehnen.
Das Landgericht Berlin (Az.: 87 T 53/25) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass die Aufhebung einer Dauervergütungsanordnung nur bei einer wesentlichen Änderung der Sach- oder Rechtslage nach § 48 FamFG zulässig ist.
Mit Beschluss vom 10.12.2020 (Az. 83 T 242/20) hat das Landgericht Berlin eine wichtige Klarstellung zur Rechnungslegung von Berufsbetreuer*innen vorgenommen. Das Gericht hebt die Entscheidung des Amtsgerichts Mitte auf und stellt unmissverständlich fest:

Für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung genügt eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben – auch dann, wenn die Umsatzübersichten mit einer Banking-Software erstellt wurden.
Mit Urteil vom 23. Juni 2025 (Az. S 212 SO 1364/23) setzt das Sozialgericht Berlin ein deutliches Ausrufezeichen:

Die Befristung eines Eingliederungshilfe-Bescheids ist rechtswidrig, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht.
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